„Schließung Kindergärten ab Montag 16.03.2020 Um die Verbreitung der Corona-Pandemie zu verlangsamen hat die Landesregierung Rheinland-Pfalz beschlossen, dass ab Montag, 16.03.2020 u.a. alle Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz geschlossen bleiben. Eine Notversorgung von Kindern, deren Eltern wichtige Berufe zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und der Grundversorgung der Bevölkerung haben soll vor Ort durch den jeweiligen Träger (hier die Ortsgemeinde Büchenbeuren) selbständig organisiert werden. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte dem als Anlage beigefügten Rundschreiben des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung (Landesjugendamt). Sollte ein Kind von Eltern der v.g. Berufsgruppe jedoch Krankheitserscheinungen (wie z.B. Husten, Schnupfen, Fieber, etc.) zeigen, ist dieses Kind zum Schutz der weiteren dort befindlichen Personen von der Notversorgung im Kindergarten ausgeschlossen! Die Kindergartenleitung hat von mir heute eine entsprechende Anweisung erhalten. Die Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises hat uns mitgeteilt, dass die Kindergartenbusse auch in der Zeit der Notversorgung fahren werden. Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie schnellst möglich auch über unsere Homepage informieren. Guido Scherer, Ortsbürgermeister“
Anlage: Rundschreiben des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung (Landesjugendamt)
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Schließung Kindergärten / Notversorgung in der Kita
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Anlage: Rundschreiben Landesjugendamt Anlage: Rundschreiben Landesjugendamt Erklärung  zur Notversorgung  in der Kita Erklärung  zur Notversorgung  in der Kita
Büchenbeuren mitten im Hunsrück
Anlage: Rundschreiben des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung (Landesjugendamt)
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Schließung Kindergärten / Notversorgung in der Kita
„Schließung Kindergärten ab Montag 16.03.2020 Um die Verbreitung der Corona-Pandemie zu verlangsamen hat die L a n d e s r e g i e r u n g R h e i n l a n d - P f a l z beschlossen, dass ab Montag, 16.03.2020 u.a. alle Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz geschlossen bleiben. Eine Notversorgung von Kindern, deren Eltern wichtige Berufe zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und der Grundversorgung der Bevölkerung haben soll vor Ort durch den jeweiligen Träger (hier die Ortsgemeinde Büchenbeuren) selbständig organisiert werden. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte dem als Anlage beigefügten Rundschreiben des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung (Landesjugendamt). Sollte ein Kind von Eltern der v.g. Berufsgruppe jedoch Krankheitserscheinungen (wie z.B. Husten, Schnupfen, Fieber, etc.) zeigen, ist dieses Kind zum Schutz der weiteren dort befindlichen Personen von der Notversorgung im Kindergarten ausgeschlossen! Die Kindergartenleitung hat von mir heute eine entsprechende Anweisung erhalten. Die Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises hat uns mitgeteilt, dass die Kindergartenbusse auch in der Zeit der Notversorgung fahren werden. Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie schnellst möglich auch über unsere Homepage informieren. Guido Scherer, Ortsbürgermeister“
Anlage: Rundschreiben Landesjugendamt Anlage: Rundschreiben Landesjugendamt Erklärung  zur Notversorgung  in der Kita Erklärung  zur Notversorgung  in der Kita