Corona, aktuelle Informationen-bis auf weiteres„keine persönlichen Gratulationen“durch die OrtsgemeindeAmtliche Bekanntmachung
Die Ortsgemeinde gibt den Text der Mail von der Kreisverwaltung für die VRM-Information genau so weiter!
Sehr geehrte Damen und Herren,wir möchten über die Fahrplan-App des Verkehrsverbundes Rhein-Mosel (VRM)informieren. Diese bietet die Möglichkeit, auch unterwegs ganz einfach die passende Verbindung im öffentlichen Personennahverkehr zu finden. Mit der App gelangen Sie in nur vier Schritten zu Ihrer ÖPNV-Verbindung: Abfahrtshaltestelle eingeben, Zielhaltestelle eingeben, Abfahrtszeit auswählen und Datum auswählen.Zum Herunterladen der VRM-Fahrplan-App im Google Play Store für Android-Geräte können Sie diesen QR-Code nutzen:Zum Herunterladen der VRM-Fahrplan-App im App Store für Apple-Geräte können Sie diesen QR-Code nutzen:Neben der VRM-Fahrplan-App können Sie auch die elektronische Fahrplanauskunft des Verkehrsverbundes Rhein-Mosel (www.vrminfo.de) nutzen, um die optimale Verbindung für Ihre Route zu finden. Diese funktioniert ebenso einfach wie die VRM-Fahrplan-App. Auf der Internetseite des VRM können Sie zudem immer die aktuellen Fahrpläne einsehen (www.vrminfo.de).
Räum- und Streupflicht im Winter
Wirinformierenvorsorglichnocheinmaldarüber,dassalleOrtsgemeindenunddieStadtKirchbergdieStraßenreinigungspflicht,zuderauchdie Schneeräum- und Streupflicht gehört, den Eigentümern der anliegenden Grundstücke übertragen haben.DieRäum-undStreupflichtgiltfüralleGrundstücke,dieanGeh-wegebzw.Fahrbahnenangrenzen,undzwarfürallebebautenundunbebauten GrundstückeinnerhalbdergeschlossenenOrtslage.DieBeseitigungvonEisundSchneesowiedasStreuenbeiStraßenglättehatsofortnachEintritt derGefahr,spätestensjedochbis07:00Uhrzuerfolgen.DieStraßensinderforderlichenfallsmehrmalsamTagesozustreuen,dasswährendder allgemeinenVerkehrszeitenaufdenGehwegen,FußgängerüberwegenundbesondersgefährlichenFahrbahn-stellenkeineRutschgefahrbesteht. DieallgemeinenVerkehrs-zeitensindanWerktagenvon07:00Uhrbis20:00UhrundanSonn-undFeiertagenvon8:30Uhrbis20:00Uhr festgesetzt.EinedurchFrostundSchneefallherbeigeführteGlätteoderUn-begehbarkeitderGehwegeistdurchLoshackendesEises,Abschaufelndes Schnees,BestreuenmitabstumpfendenStoffen(Asche,Sand,Sägemehl)zubeseitigen.SalzsollinsbesondereaufGehwegennuringeringer MengezurBeseitigungfestgefahrenerundfestgetretenerEis-undSchneerückständeverwendetwerden.WeggeräumteSchneemassensindsozu lagern, dass eine Verkehrsbehinderung nicht hervorgerufen wird.DieRäum-undStreupflichtgiltauchfürdieandieGrundstückeangrenzendenStraßen.Esreichtalsonichtaus,dassnurderGehweggeräumtwird. Alle innerörtlichen Straßen sind von den Anliegern bis zur Fahrbahnmitte zu räumen. Dies gilt grundsätzlich auch für die Ortsdurchfahrten.InvielenGemeindenwirdoftmalsein„freiwilligerWinterdienst“(z.B.durcheigeneBedienstete,LandwirteoderPrivatpersonenmit Traktoren)ohneeigenerechtlicheVerpflichtungdurchführt,obwohldiePflichtzumWinterdienstaufdieAnliegerübertragenwurde.Wir weisenausdrücklichdaraufhin,dassdiesePraxisaufreinfreiwilligerBasiszwischenderOrtsgemeindeunddem„Schneeräumer“beruht. Dasbedeutet,dassdieseArbeitenohneAnerkennungeinerRechtspflichtdurchgeführtwerdenunddieReinigungspflichtenderAnlieger weiterhin gelten. VerstößegegendieSatzungsbestimmungenstelleneineOrdnungswidrigkeitdarundkönnenmiteinerGeldbußegeahndetwerden.Zudemkönnenin einem Schadensfall nicht unerhebliche Schadensansprüche auf die Grundstückseigentümer zukommen. Wir bitten Sie deshalb auch in Ihrem eigenen Interesse der bestehenden Räum- und Streupflicht ordnungsgemäß nachzukommen.Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg (Hunsrück)Halten von Hunden in der Verbandsgemeinde KirchbergDas Halten und Führen von Hunden ist in der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Kirchberg geregelt. Danach dürfen Hunde innerhalb bebauter Ortslagen nur angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter Ortslagen sind die Hunde umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern. Halter und Führer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentliche Anlagen und öffentliche Straßen nicht mehr als verkehrsüblich von den Hunden verunreinigt werden. Darüber hinaus sind Halter und Führer verpflichtet, eingetretene Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen. Die Nichtbeachtung der Bestimmungen der Gefahrenabwehrverordnung kann mit einer Geldbuße geahndet werden.In letzter Zeit sind der Verwaltung wiederholt Beschwerden von Bürgern darüber zugegangen, dass Hundebesitzer die Vorschriften der Gefahrenabwehrverordnung nicht einhalten. Wir bitten daher alle Betroffenen, die oben aufgeführten Vorschriften zum Halten und Führen von Hunden zu beachten. Ortsgemeinde BüchenbeurenGuido Scherer, OrtsbürgermeisterWertstofftonne für Elektro-KleingeräteAm Bauhof (Kirchstraße 2) steht eine Wertstofftonne für Elektro-Kleingeräte bereit. Hier können elektrische Kleingeräte wie Haartrockner, Handy, MP3-Player, elektrische Zahnbürsten und viele andere elektrische Kleingeräte kostenlos entsorgt werden.Diese Tonne dient nicht der Entsorgung von Batterien.Guido Scherer, OrtsbürgermeisterRäum- und StreupflichtDie Hauptstraße und der Niederweiler Weg werden als klassifizierte Kreisstraße durch die Straßenmeisterei geräumt. Auf den innerörtlichen Nebenstraßen erfolgt die Räumung als freiwillige Leistung durch die Ortsgemeinde. Dies erfolgt ausdrücklich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und mit dem Hinweis, dass die Reinigungs-, Räum- und Streupflicht der jeweiligen Grundstückseigentümer weiterhin besteht. Die Pflichten der Grundstückseigentümer sind in der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Ortsgemeinde Büchenbeuren geregelt(die Satzung kannhier...eingesehen werden). Weggeräumter Schnee ist so zu lagern, dass keine Verkehrsbehinderung verursacht wird. Wird das Räumen durch am Straßenrand geparkte Fahrzeuge behindert, wird die betreffende Straße nicht durch die Ortsgemeinde geräumt um Beschädigungen an den Fahrzeugen zu verhindern.Ich bitte diesbezüglich um Verständnis und entsprechende Beachtung.Guido Scherer, OrtsbürgermeisterBenutzung von Wald- und WanderwegenIn der letzten Zeit wurde wiederholt festgestellt, dass Fahrer von Motogroß- und Quad-Fahrzeugen öffentliche Waldwege und vor allen Dingen den mit erheblichen Kosten neu gestaltete Ortsrandweg unerlaubt als Test- und Rennstrecke benutzen. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Nutzung von Waldwegen für diese Fahrzeuge wegen des Wildschutzes generell verboten ist. Durch die aufgeweichte Oberfläche, bedingt durch Winter- und Regenereignisse ist der Weg derzeit in einem so schlechten Zustand, dass ehrenamtliche Helfer mit viel Zeitaufwand den Weg wieder in Ordnung bringen müssen. Auch wurden mutwillig die Hinweisschilder für die Route des Weges beschädigt und entfernt. Wir bitten alle Wanderer die sich auf den genannten Wegen befinden und Fahrer von Motogross- und Quad-Fahrzeugen antreffen die pol. Kennzeichen der Fahrzeuge zu notieren und beim Ortsbürgermeister zu melden, damit gegen die Fahrer Anzeige erstattet werden kann.Guido Scherer, OrtsbürgermeisterStörungen bei StraßenbeleuchtungDie RWE Deutschland AG, Kommunalbetreuung Region Rhein-Nahe-Hunsrück inIdar-Oberstein hat uns darüber informiert, dass bei Störungen von Straßenlaternenzwei Möglichkeiten der Meldung bestehen:1.Sie können telefonisch kostenlos unter der Rufnummer 0180-2112244unter Angabe der Postleitzahl, des Ortes, der Straße mit Angabeder Lampennummer (sie befindet sich bei allen Laternen im unterenDrittel des Mastes) melden.2.oder kostenfreie Eingabe im Internet unterhttp://www.rwe.com/web/cms/de/1754706/rwe-deutschland-ag/ueber-rwe-deutschland/neue-stoerung-strassenbeleuchtung-melden/die Eingabe vollziehen.Guido Scherer, Ortsbürgermeister
Corona, aktuelle Informationen-bis auf weiteres„keine persönlichen Gratulationen“durch die OrtsgemeindeAmtliche Bekanntmachung
Die Ortsgemeinde gibt den Text der Mail von der Kreisverwaltung für die VRM-Information
genau so weiter!
Sehr geehrte Damen und Herren,wir möchten über die Fahrplan-App des Verkehrsverbundes Rhein-Mosel (VRM)informieren. Diese bietet die Möglichkeit, auch unterwegs ganz einfach die passende Verbindung im öffentlichen Personennahverkehr zu finden. Mit der App gelangen Sie in nur vier Schritten zu Ihrer ÖPNV-Verbindung: Abfahrtshaltestelle eingeben, Zielhaltestelle eingeben, Abfahrtszeit auswählen und Datum auswählen.Zum Herunterladen der VRM-Fahrplan-App im Google Play Store für Android-Geräte können Sie diesen QR-Code nutzen:Zum Herunterladen der VRM-Fahrplan-App im App Store für Apple-Geräte können Sie diesen QR-Code nutzen:Neben der VRM-Fahrplan-App können Sie auch die elektronische Fahrplanauskunft des Verkehrsverbundes Rhein-Mosel (www.vrminfo.de) nutzen, um die optimale Verbindung für Ihre Route zu finden. Diese funktioniert ebenso einfach wie die VRM-Fahrplan-App. Auf der Internetseite des VRM können Sie zudem immer die aktuellen Fahrpläne einsehen (www.vrminfo.de).
Räum- und Streupflicht im Winter
Wirinformierenvorsorglichnocheinmaldarüber,dassalleOrtsgemeindenunddieStadtKirchbergdie Straßenreinigungspflicht,zuderauchdieSchneeräum-undStreupflichtgehört,denEigentümernder anliegenden Grundstücke übertragen haben.DieRäum-undStreupflichtgiltfüralleGrundstücke,dieanGeh-wegebzw.Fahrbahnenangrenzen,und zwarfürallebebautenundunbebautenGrundstückeinnerhalbdergeschlossenenOrtslage.Die BeseitigungvonEisundSchneesowiedasStreuenbeiStraßenglättehatsofortnachEintrittderGefahr, spätestensjedochbis07:00Uhrzuerfolgen.DieStraßensinderforderlichenfallsmehrmalsamTageso zustreuen,dasswährendderallgemeinenVerkehrszeitenaufdenGehwegen,Fußgängerüberwegen undbesondersgefährlichenFahrbahn-stellenkeineRutschgefahrbesteht.DieallgemeinenVerkehrs-zeitensindanWerktagenvon07:00Uhrbis20:00UhrundanSonn-undFeiertagenvon8:30Uhrbis 20:00 Uhr festgesetzt.EinedurchFrostundSchneefallherbeigeführteGlätteoderUn-begehbarkeitderGehwegeistdurch LoshackendesEises,AbschaufelndesSchnees,BestreuenmitabstumpfendenStoffen(Asche,Sand, Sägemehl)zubeseitigen.SalzsollinsbesondereaufGehwegennuringeringerMengezurBeseitigung festgefahrenerundfestgetretenerEis-undSchneerückständeverwendetwerden.Weggeräumte Schneemassen sind so zu lagern, dass eine Verkehrsbehinderung nicht hervorgerufen wird.DieRäum-undStreupflichtgiltauchfürdieandieGrundstückeangrenzendenStraßen.Esreichtalso nichtaus,dassnurderGehweggeräumtwird. AlleinnerörtlichenStraßensindvonden Anliegernbiszur Fahrbahnmitte zu räumen. Dies gilt grundsätzlich auch für die Ortsdurchfahrten.InvielenGemeindenwirdoftmalsein„freiwilligerWinterdienst“(z.B.durcheigeneBedienstete, LandwirteoderPrivatpersonenmitTraktoren)ohneeigenerechtlicheVerpflichtungdurchführt, obwohldiePflichtzumWinterdienstaufdieAnliegerübertragenwurde.Wirweisenausdrücklich daraufhin,dassdiesePraxisaufreinfreiwilligerBasiszwischenderOrtsgemeindeunddem „Schneeräumer“beruht.Dasbedeutet,dassdieseArbeitenohneAnerkennungeiner Rechtspflicht durchgeführt werden und die Reinigungspflichten der Anlieger weiterhin gelten. VerstößegegendieSatzungsbestimmungenstelleneineOrdnungswidrigkeitdarundkönnenmiteiner Geldbußegeahndetwerden.ZudemkönnenineinemSchadensfallnichtunerhebliche Schadensansprüche auf die Grundstückseigentümer zukommen. WirbittenSiedeshalbauchinIhremeigenenInteressederbestehendenRäum-undStreupflicht ordnungsgemäß nachzukommen.Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg (Hunsrück)Halten von Hunden in der Verbandsgemeinde KirchbergDas Halten und Führen von Hunden ist in der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Kirchberg geregelt. Danach dürfen Hunde innerhalb bebauter Ortslagen nur angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter Ortslagen sind die Hunde umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern. Halter und Führer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentliche Anlagen und öffentliche Straßen nicht mehr als verkehrsüblich von den Hunden verunreinigt werden. Darüber hinaus sind Halter und Führer verpflichtet, eingetretene Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen. Die Nichtbeachtung der Bestimmungen der Gefahrenabwehrverordnung kann mit einer Geldbuße geahndet werden.In letzter Zeit sind der Verwaltung wiederholt Beschwerden von Bürgern darüber zugegangen, dass Hundebesitzer die Vorschriften der Gefahrenabwehrverordnung nicht einhalten. Wir bitten daher alle Betroffenen, die oben aufgeführten Vorschriften zum Halten und Führen von Hunden zu beachten. Ortsgemeinde BüchenbeurenGuido Scherer, OrtsbürgermeisterWertstofftonne für Elektro-KleingeräteAm Bauhof (Kirchstraße 2) steht eine Wertstofftonne für Elektro-Kleingeräte bereit. Hier können elektrische Kleingeräte wie Haartrockner, Handy, MP3-Player, elektrische Zahnbürsten und viele andere elektrische Kleingeräte kostenlos entsorgt werden.Diese Tonne dient nicht der Entsorgung von Batterien.Guido Scherer, OrtsbürgermeisterRäum- und StreupflichtDie Hauptstraße und der Niederweiler Weg werden als klassifizierte Kreisstraße durch die Straßenmeisterei geräumt. Auf den innerörtlichen Nebenstraßen erfolgt die Räumung als freiwillige Leistung durch die Ortsgemeinde. Dies erfolgt ausdrücklich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und mit dem Hinweis, dass die Reinigungs-, Räum- und Streupflicht der jeweiligen Grundstückseigentümer weiterhin besteht. Die Pflichten der Grundstückseigentümer sind in der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Ortsgemeinde Büchenbeuren geregelt(die Satzung kannhier...eingesehen werden). Weggeräumter Schnee ist so zu lagern, dass keine Verkehrsbehinderung verursacht wird. Wird das Räumen durch am Straßenrand geparkte Fahrzeuge behindert, wird die betreffende Straße nicht durch die Ortsgemeinde geräumt um Beschädigungen an den Fahrzeugen zu verhindern.Ich bitte diesbezüglich um Verständnis und entsprechende Beachtung.Guido Scherer, OrtsbürgermeisterBenutzung von Wald- und WanderwegenIn der letzten Zeit wurde wiederholt festgestellt, dass Fahrer von Motogroß- und Quad-Fahrzeugen öffentliche Waldwege und vor allen Dingen den mit erheblichen Kosten neu gestaltete Ortsrandweg unerlaubt als Test- und Rennstrecke benutzen. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Nutzung von Waldwegen für diese Fahrzeuge wegen des Wildschutzes generell verboten ist. Durch die aufgeweichte Oberfläche, bedingt durch Winter- und Regenereignisse ist der Weg derzeit in einem so schlechten Zustand, dass ehrenamtliche Helfer mit viel Zeitaufwand den Weg wieder in Ordnung bringen müssen. Auch wurden mutwillig die Hinweisschilder für die Route des Weges beschädigt und entfernt. Wir bitten alle Wanderer die sich auf den genannten Wegen befinden und Fahrer von Motogross- und Quad-Fahrzeugen antreffen die pol. Kennzeichen der Fahrzeuge zu notieren und beim Ortsbürgermeister zu melden, damit gegen die Fahrer Anzeige erstattet werden kann.Guido Scherer, OrtsbürgermeisterStörungen bei StraßenbeleuchtungDie RWE Deutschland AG, Kommunalbetreuung Region Rhein-Nahe-Hunsrück inIdar-Oberstein hat uns darüber informiert, dass bei Störungen von Straßenlaternenzwei Möglichkeiten der Meldung bestehen:1.Sie können telefonisch kostenlos unter der Rufnummer 0180-2112244unter Angabe der Postleitzahl, des Ortes, der Straße mit Angabeder Lampennummer (sie befindet sich bei allen Laternen im unterenDrittel des Mastes) melden.2.oder kostenfreie Eingabe im Internet unterhttp://www.rwe.com/web/cms/de/1754706/rwe-deutschland-ag/ueber-rwe-deutschland/neue-stoerung-strassenbeleuchtung-melden/die Eingabe vollziehen.Guido Scherer, Ortsbürgermeister
Corona, aktuelle Informationen-bis auf weiteres„keine persönlichen Gratulationen“durch die OrtsgemeindeAmtliche Bekanntmachung
Die Ortsgemeinde gibt den Text der Mail von der
Kreisverwaltung für die VRM-Information genau
so weiter!
Sehr geehrte Damen und Herren,wir möchten über die Fahrplan-App des Verkehrsverbundes Rhein-Mosel (VRM)informieren. Diese bietet die Möglichkeit, auch unterwegs ganz einfach die passende Verbindung im öffentlichen Personennahverkehr zu finden. Mit der App gelangen Sie in nur vier Schritten zu Ihrer ÖPNV-Verbindung: Abfahrtshaltestelle eingeben, Zielhaltestelle eingeben, Abfahrtszeit auswählen und Datum auswählen.Zum Herunterladen der VRM-Fahrplan-App im Google Play Store für Android-Geräte können Sie diesen QR-Code nutzen:Zum Herunterladen der VRM-Fahrplan-App im App Store für Apple-Geräte können Sie diesen QR-Code nutzen:Neben der VRM-Fahrplan-App können Sie auch die elektronische Fahrplanauskunft des Verkehrsverbundes Rhein-Mosel (www.vrminfo.de) nutzen, um die optimale Verbindung für Ihre Route zu finden. Diese funktioniert ebenso einfach wie die VRM-Fahrplan-App. Auf der Internetseite des VRM können Sie zudem immer die aktuellen Fahrpläne einsehen (www.vrminfo.de).
Räum- und Streupflicht im
Winter
Wirinformierenvorsorglichnocheinmaldarüber,dass alleOrtsgemeindenunddieStadtKirchbergdie Straßenreinigungspflicht,zuderauchdieSchneeräum- undStreupflichtgehört,denEigentümernder anliegenden Grundstücke übertragen haben.DieRäum-undStreupflichtgiltfüralleGrundstücke, dieanGeh-wegebzw.Fahrbahnenangrenzen,und zwarfürallebebautenundunbebautenGrundstücke innerhalbdergeschlossenenOrtslage.DieBeseitigung vonEisundSchneesowiedasStreuenbei StraßenglättehatsofortnachEintrittderGefahr, spätestensjedochbis07:00Uhrzuerfolgen.Die StraßensinderforderlichenfallsmehrmalsamTageso zustreuen,dasswährendderallgemeinen VerkehrszeitenaufdenGehwegen, Fußgängerüberwegenundbesondersgefährlichen Fahrbahn-stellenkeineRutschgefahrbesteht.Die allgemeinenVerkehrs-zeitensindanWerktagenvon 07:00Uhrbis20:00UhrundanSonn-undFeiertagen von 8:30 Uhr bis 20:00 Uhr festgesetzt.EinedurchFrostundSchneefallherbeigeführteGlätte oderUn-begehbarkeitderGehwegeistdurch LoshackendesEises,AbschaufelndesSchnees, BestreuenmitabstumpfendenStoffen(Asche,Sand, Sägemehl)zubeseitigen.Salzsollinsbesondereauf GehwegennuringeringerMengezurBeseitigung festgefahrenerundfestgetretenerEis-und Schneerückständeverwendetwerden.Weggeräumte Schneemassensindsozulagern,dasseine Verkehrsbehinderung nicht hervorgerufen wird.DieRäum-undStreupflichtgiltauchfürdieandie GrundstückeangrenzendenStraßen.Esreichtalso nichtaus,dassnurderGehweggeräumtwird.Alle innerörtlichenStraßensindvondenAnliegernbiszur Fahrbahnmittezuräumen.Diesgiltgrundsätzlichauch für die Ortsdurchfahrten.InvielenGemeindenwirdoftmalsein„freiwilliger Winterdienst“(z.B.durcheigeneBedienstete, LandwirteoderPrivatpersonenmitTraktoren)ohne eigenerechtlicheVerpflichtungdurchführt,obwohl diePflichtzumWinterdienstaufdieAnlieger übertragenwurde.Wirweisenausdrücklichdarauf hin,dassdiesePraxisaufreinfreiwilligerBasis zwischenderOrtsgemeindeunddem „Schneeräumer“beruht.Dasbedeutet,dassdiese ArbeitenohneAnerkennungeinerRechtspflicht durchgeführtwerdenunddieReinigungspflichten der Anlieger weiterhin gelten. VerstößegegendieSatzungsbestimmungenstellen eineOrdnungswidrigkeitdarundkönnenmiteiner Geldbußegeahndetwerden.Zudemkönnenineinem SchadensfallnichtunerheblicheSchadensansprüche auf die Grundstückseigentümer zukommen. WirbittenSiedeshalbauchinIhremeigenenInteresse derbestehendenRäum-undStreupflicht ordnungsgemäß nachzukommen.Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg (Hunsrück)Halten von Hunden in der Verbandsgemeinde KirchbergDas Halten und Führen von Hunden ist in der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Kirchberg geregelt. Danach dürfen Hunde innerhalb bebauter Ortslagen nur angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter Ortslagen sind die Hunde umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern. Halter und Führer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentliche Anlagen und öffentliche Straßen nicht mehr als verkehrsüblich von den Hunden verunreinigt werden. Darüber hinaus sind Halter und Führer verpflichtet, eingetretene Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen. Die Nichtbeachtung der Bestimmungen der Gefahrenabwehrverordnung kann mit einer Geldbuße geahndet werden.In letzter Zeit sind der Verwaltung wiederholt Beschwerden von Bürgern darüber zugegangen, dass Hundebesitzer die Vorschriften der Gefahrenabwehrverordnung nicht einhalten. Wir bitten daher alle Betroffenen, die oben aufgeführten Vorschriften zum Halten und Führen von Hunden zu beachten. Ortsgemeinde BüchenbeurenGuido Scherer, OrtsbürgermeisterWertstofftonne für Elektro-KleingeräteAm Bauhof (Kirchstraße 2) steht eine Wertstofftonne für Elektro-Kleingeräte bereit. Hier können elektrische Kleingeräte wie Haartrockner, Handy, MP3-Player, elektrische Zahnbürsten und viele andere elektrische Kleingeräte kostenlos entsorgt werden.Diese Tonne dient nicht der Entsorgung von Batterien.Guido Scherer, OrtsbürgermeisterRäum- und StreupflichtDie Hauptstraße und der Niederweiler Weg werden als klassifizierte Kreisstraße durch die Straßenmeisterei geräumt. Auf den innerörtlichen Nebenstraßen erfolgt die Räumung als freiwillige Leistung durch die Ortsgemeinde. Dies erfolgt ausdrücklich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und mit dem Hinweis, dass die Reinigungs-, Räum- und Streupflicht der jeweiligen Grundstückseigentümer weiterhin besteht. Die Pflichten der Grundstückseigentümer sind in der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Ortsgemeinde Büchenbeuren geregelt(die Satzung kannhier...eingesehen werden). Weggeräumter Schnee ist so zu lagern, dass keine Verkehrsbehinderung verursacht wird. Wird das Räumen durch am Straßenrand geparkte Fahrzeuge behindert, wird die betreffende Straße nicht durch die Ortsgemeinde geräumt um Beschädigungen an den Fahrzeugen zu verhindern.Ich bitte diesbezüglich um Verständnis und entsprechende Beachtung.Guido Scherer, OrtsbürgermeisterBenutzung von Wald- und WanderwegenIn der letzten Zeit wurde wiederholt festgestellt, dass Fahrer von Motogroß- und Quad-Fahrzeugen öffentliche Waldwege und vor allen Dingen den mit erheblichen Kosten neu gestaltete Ortsrandweg unerlaubt als Test- und Rennstrecke benutzen. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Nutzung von Waldwegen für diese Fahrzeuge wegen des Wildschutzes generell verboten ist. Durch die aufgeweichte Oberfläche, bedingt durch Winter- und Regenereignisse ist der Weg derzeit in einem so schlechten Zustand, dass ehrenamtliche Helfer mit viel Zeitaufwand den Weg wieder in Ordnung bringen müssen. Auch wurden mutwillig die Hinweisschilder für die Route des Weges beschädigt und entfernt. Wir bitten alle Wanderer die sich auf den genannten Wegen befinden und Fahrer von Motogross- und Quad-Fahrzeugen antreffen die pol. Kennzeichen der Fahrzeuge zu notieren und beim Ortsbürgermeister zu melden, damit gegen die Fahrer Anzeige erstattet werden kann.Guido Scherer, OrtsbürgermeisterStörungen bei StraßenbeleuchtungDie RWE Deutschland AG, Kommunalbetreuung Region Rhein-Nahe-Hunsrück inIdar-Oberstein hat uns darüber informiert, dass bei Störungen von Straßenlaternenzwei Möglichkeiten der Meldung bestehen:1.Sie können telefonisch kostenlos unter der Rufnummer 0180-2112244unter Angabe der Postleitzahl, des Ortes, der Straße mit Angabeder Lampennummer (sie befindet sich bei allen Laternen im unterenDrittel des Mastes) melden.2.oder kostenfreie Eingabe im Internet unterhttp://www.rwe.com/web/cms/de/1754706/rwe-deutschland-ag/ueber-rwe-deutschland/neue-stoerung-strassenbeleuchtung-melden/die Eingabe vollziehen.Guido Scherer, Ortsbürgermeister