Wirinformierenvorsorglichnocheinmaldarüber,dassalleOrtsgemeindenunddieStadtKirchbergdieStraßenreinigungspflicht,zuderauchdie Schneeräum- und Streupflicht gehört, den Eigen-tümern der anliegenden Grundstücke übertragen haben.DieRäum-undStreupflichtgiltfüralleGrundstücke,dieanGeh-wegebzw.Fahrbahnenangrenzen,undzwarfürallebebautenundunbebauten GrundstückeinnerhalbdergeschlossenenOrtslage.DieBeseitigungvonEisundSchneesowiedasStreuenbeiStraßenglättehatsofortnachEintritt derGefahr,spätestensjedochbis07:00Uhrzuerfolgen.DieStraßensinderforderlichenfallsmehrmalsamTagesozustreuen,dasswährendder allgemeinenVerkehrszeitenaufdenGehwegen,Fußgänger-überwegenundbesondersgefährlichenFahrbahn-stellenkeineRutschgefahrbesteht. DieallgemeinenVerkehrs-zeitensindanWerktagenvon07:00Uhrbis20:00UhrundanSonn-undFeiertagenvon8:30Uhrbis20:00Uhr festgesetzt.EinedurchFrostundSchneefallherbeigeführteGlätteoderUn-begehbarkeitderGehwegeistdurchLoshackendesEises,Abschaufelndes Schnees,BestreuenmitabstumpfendenStoffen(Asche,Sand,Sägemehl)zubeseitigen.SalzsollinsbesondereaufGehwegennuringeringer MengezurBeseitigungfestgefahrenerundfestgetretenerEis-undSchneerückständeverwendetwerden.WeggeräumteSchneemassensindsozu lagern, dass eine Verkehrsbehinderung nicht hervorgerufen wird.DieRäum-undStreupflichtgiltauchfürdieandieGrundstückeangrenzendenStraßen.Esreichtalsonichtaus,dassnurderGehweggeräumtwird. Alle innerörtlichen Straßen sind von den Anliegern bis zur Fahrbahnmitte zu räumen. Dies gilt grundsätzlich auch für die Ortsdurchfahrten.InvielenGemeindenwirdoftmalsein„freiwilligerWinterdienst“(z.B.durcheigeneBedienstete,LandwirteoderPrivatpersonenmit Traktoren)ohneeigenerechtlicheVerpflichtungdurchführt,obwohldiePflichtzumWinterdienstaufdieAnliegerübertragenwurde.Wir weisenausdrücklichdaraufhin,dassdiesePraxisaufreinfreiwilligerBasiszwischenderOrtsgemeindeunddem„Schneeräumer“beruht. Dasbedeutet,dassdieseArbeitenohneAnerkennungeinerRechtspflichtdurchgeführtwerdenunddieReinigungspflichtenderAnlieger weiterhin gelten. VerstößegegendieSatzungsbestimmungenstelleneineOrdnungswidrigkeitdarundkönnenmiteinerGeldbußegeahndetwerden.Zudemkönnenin einem Schadensfall nicht unerhebliche Schadensansprüche auf die Grundstückseigentümer zukommen. Wir bitten Sie deshalb auch in Ihrem eigenen Interesse der bestehenden Räum- und Streupflicht ordnungsgemäß nachzukommen.Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg (Hunsrück)Liebe HundhalteresistinletzterZeitvermehrtfestzustellen,dassspeziellinnerhalbderOrtslageGehwege,PlätzeundGrünanlagen(gemeindlichundprivat)durch Hundekotverschmutztsind.IchdarfandieserStelledaraufhinweisen,dassHundehalter,bzw.–führer,dazuverpflichtetsind,denHundekot fachgerechtzuHausezuentsorgen.EswürdeIhnensicherlichauchnichtgefallen,wennandereHundehalterihreHundeaufIhremPrivatgrundstück „ihrGeschäft“erledigenlassen!IchdarfumIhrVerständnisundentsprechendeBeachtungbittenundwürdeungerneindiesbezügliches Fehlverhalten zur Anzeige bringen müssen.Guido Scherer, OrtsbürgermeisterWertstofftonne für Elektro-KleingeräteAm Bauhof (Kirchstraße 2) steht eine Wertstofftonne für Elektro-Kleingeräte bereit. Hier können elektrische Kleingeräte wie Haartrockner, Handy, MP3-Player, elektrische Zahnbürsten und viele andere elektrische Kleingeräte kostenlos entsorgt werden.Diese Tonne dient nicht der Entsorgung von Batterien.Guido Scherer, OrtsbürgermeisterRäum- und StreupflichtDieHauptstraßeundderNiederweilerWegwerdenalsklassifizierteKreisstraßedurchdieStraßenmeistereigeräumt.Aufdeninnerörtlichen NebenstraßenerfolgtdieRäumungalsfreiwilligeLeistungdurchdieOrts-gemeinde.Dieserfolgtausdrücklichohne Aner-kennungeinerRechtspflicht undmitdemHinweis,dassdieReinigungs-,Räum-undStreupflichtderjeweiligenGrundstückseigentümerweiterhinbesteht.DiePflichtender Grundstückseigentümer sind in der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Ortsgemeinde Büchenbeuren geregelt(die Satzung kannhier...eingesehen werden). Weggeräumter Schnee ist so zu lagern, dass keine Verkehrsbehinderung verursacht wird. Wird das Räumen durch am Straßenrand geparkte Fahrzeuge behindert, wird die betreffende Straße nicht durch die Ortsgemeinde geräumt um Beschädigungen an den Fahrzeugen zu verhindern.Ich bitte diesbezüglich um Verständnis und entsprechende Beachtung.Guido Scherer, OrtsbürgermeisterBenutzung von Wald- und WanderwegenInderletztenZeitwurdewiederholtfestgestellt,dassFahrervonMotogroß-undQuad-FahrzeugenöffentlicheWaldwegeundvorallenDingenden miterheblichenKostenneugestalteteOrtsrandwegunerlaubtalsTest-undRennstreckebenutzen.Wirmöchtendaraufhinweisen,dassdieNutzung vonWaldwegenfürdieseFahrzeugewegendesWildschutzesgenerellverbotenist.DurchdieaufgeweichteOberfläche,bedingtdurchWinter-und RegenereignisseistderWegderzeitineinemsoschlechtenZustand,dassehrenamtlicheHelfermitvielZeitaufwanddenWegwiederinOrdnung bringenmüssen.AuchwurdenmutwilligdieHinweisschilderfürdieRoutedesWegesbeschädigtundentfernt.WirbittenalleWandererdiesichauf dengenanntenWegenbefindenundFahrervonMotogross-undQuad-Fahrzeugenantreffendiepol.KennzeichenderFahrzeugezunotierenund beim Ortsbürgermeister zu melden, damit gegen die Fahrer Anzeige erstattet werden kann.Guido Scherer, OrtsbürgermeisterStörungen bei StraßenbeleuchtungDie RWE Deutschland AG, Kommunalbetreuung Region Rhein-Nahe-Hunsrück inIdar-Oberstein hat uns darüber informiert, dass bei Störungen von Straßenlaternenzwei Möglichkeiten der Meldung bestehen:1.Sie können telefonisch kostenlos unter der Rufnummer 0180-2112244unter Angabe der Postleitzahl, des Ortes, der Straße mit Angabeder Lampennummer (sie befindet sich bei allen Laternen im unterenDrittel des Mastes) melden.2.oder kostenfreie Eingabe im Internet unterhttp://www.rwe.com/web/cms/de/1754706/rwe-deutschland-ag/ueber-rwe-deutschland/neue-stoerung-strassenbeleuchtung-melden/die Eingabe vollziehen.Guido Scherer, Ortsbürgermeister
Wirinformierenvorsorglichnocheinmaldarüber,dass alleOrtsgemeindenunddieStadtKirchbergdie Straßenreinigungspflicht,zuderauchdie Schneeräum-undStreupflichtgehört,denEigen-tümernderanliegendenGrundstückeübertragen haben.DieRäum-undStreupflichtgiltfüralleGrundstücke, dieanGeh-wegebzw.Fahrbahnenangrenzen,und zwarfürallebebautenundunbebautenGrundstücke innerhalbdergeschlossenenOrtslage.Die BeseitigungvonEisundSchneesowiedasStreuen beiStraßenglättehatsofortnachEintrittderGefahr, spätestensjedochbis07:00Uhrzuerfolgen.Die StraßensinderforderlichenfallsmehrmalsamTageso zustreuen,dasswährendderallgemeinen VerkehrszeitenaufdenGehwegen,Fußgänger-überwegenundbesondersgefährlichenFahrbahn-stellenkeineRutschgefahrbesteht.Dieallgemeinen Verkehrs-zeitensindanWerktagenvon07:00Uhrbis 20:00UhrundanSonn-undFeiertagenvon8:30Uhr bis 20:00 Uhr festgesetzt.EinedurchFrostundSchneefallherbeigeführteGlätte oderUn-begehbarkeitderGehwegeistdurch LoshackendesEises,AbschaufelndesSchnees, BestreuenmitabstumpfendenStoffen(Asche,Sand, Sägemehl)zubeseitigen.Salzsollinsbesondereauf GehwegennuringeringerMengezurBeseitigung festgefahrenerundfestgetretenerEis-und Schneerückständeverwendetwerden.Weggeräumte Schneemassensindsozulagern,dasseine Verkehrsbehinderung nicht hervorgerufen wird.DieRäum-undStreupflichtgiltauchfürdieandie GrundstückeangrenzendenStraßen.Esreichtalso nichtaus,dassnurderGehweggeräumtwird.Alle innerörtlichenStraßensindvondenAnliegernbiszur Fahrbahnmittezuräumen.Diesgiltgrundsätzlichauch für die Ortsdurchfahrten.InvielenGemeindenwirdoftmalsein„freiwilliger Winterdienst“(z.B.durcheigeneBedienstete, LandwirteoderPrivatpersonenmitTraktoren) ohneeigenerechtlicheVerpflichtungdurchführt, obwohldiePflichtzumWinterdienstaufdie Anliegerübertragenwurde.Wirweisen ausdrücklichdaraufhin,dassdiesePraxisaufrein freiwilligerBasiszwischenderOrtsgemeindeund dem„Schneeräumer“beruht.Dasbedeutet,dass dieseArbeitenohneAnerkennungeiner Rechtspflichtdurchgeführtwerdenunddie Reinigungspflichten der Anlieger weiterhin gelten. VerstößegegendieSatzungsbestimmungenstellen eineOrdnungswidrigkeitdarundkönnenmiteiner Geldbußegeahndetwerden.Zudemkönnenineinem SchadensfallnichtunerheblicheSchadensansprüche auf die Grundstückseigentümer zukommen. WirbittenSiedeshalbauchinIhremeigenen InteressederbestehendenRäum-undStreupflicht ordnungsgemäß nachzukommen.Verbandsgemeindeverwaltung Kirchberg (Hunsrück)Liebe HundhalteresistinletzterZeitvermehrtfestzustellen,dass speziellinnerhalbderOrtslageGehwege,Plätzeund Grünanlagen(gemeindlichundprivat)durchHundekot verschmutztsind.IchdarfandieserStelledarauf hinweisen,dassHundehalter,bzw.–führer,dazu verpflichtetsind,denHundekotfachgerechtzuHause zuentsorgen.EswürdeIhnensicherlichauchnicht gefallen,wennandereHundehalterihreHundeauf IhremPrivatgrundstück„ihrGeschäft“erledigen lassen!IchdarfumIhrVerständnisundentsprechende Beachtungbittenundwürdeungernein diesbezüglichesFehlverhaltenzurAnzeigebringen müssen.Guido Scherer, OrtsbürgermeisterWertstofftonne für Elektro-KleingeräteAm Bauhof (Kirchstraße 2) steht eine Wertstofftonne für Elektro-Kleingeräte bereit. Hier können elektrische Kleingeräte wie Haartrockner, Handy, MP3-Player, elektrische Zahnbürsten und viele andere elektrische Kleingeräte kostenlos entsorgt werden.Diese Tonne dient nicht der Entsorgung von Batterien.Guido Scherer, OrtsbürgermeisterRäum- und StreupflichtDieHauptstraßeundderNiederweilerWegwerdenals klassifizierteKreisstraßedurchdieStraßenmeisterei geräumt.AufdeninnerörtlichenNebenstraßenerfolgt dieRäumungalsfreiwilligeLeistungdurchdieOrts-gemeinde.DieserfolgtausdrücklichohneAner-kennungeinerRechtspflichtundmitdemHinweis, dassdieReinigungs-,Räum-undStreupflichtder jeweiligenGrundstückseigentümerweiterhinbesteht. DiePflichtenderGrundstückseigentümersindinder SatzungüberdieReinigungöffentlicherStraßeninder Ortsgemeinde Büchenbeuren geregelt(die Satzung kannhier...eingesehen werden). Weggeräumter Schnee ist so zu lagern, dass keine Verkehrsbehinderung verursacht wird. Wird das Räumen durch am Straßenrand geparkte Fahrzeuge behindert, wird die betreffende Straße nicht durch die Ortsgemeinde geräumt um Beschädigungen an den Fahrzeugen zu verhindern.Ich bitte diesbezüglich um Verständnis und entsprechende Beachtung.Guido Scherer, OrtsbürgermeisterBenutzung von Wald- und WanderwegenInderletztenZeitwurdewiederholtfestgestellt,dass FahrervonMotogroß-undQuad-Fahrzeugen öffentlicheWaldwegeundvorallenDingendenmit erheblichenKostenneugestalteteOrtsrandweg unerlaubtalsTest-undRennstreckebenutzen.Wir möchtendaraufhinweisen,dassdieNutzungvon WaldwegenfürdieseFahrzeugewegendes Wildschutzesgenerellverbotenist.Durchdie aufgeweichteOberfläche,bedingtdurchWinter-und RegenereignisseistderWegderzeitineinemso schlechtenZustand,dassehrenamtlicheHelfermitviel ZeitaufwanddenWegwiederinOrdnungbringen müssen. AuchwurdenmutwilligdieHinweisschilderfür dieRoutedesWegesbeschädigtundentfernt.Wir bittenalleWandererdiesichaufdengenannten WegenbefindenundFahrervonMotogross-und Quad-Fahrzeugenantreffendiepol.Kennzeichender FahrzeugezunotierenundbeimOrtsbürgermeisterzu melden,damitgegendieFahrerAnzeigeerstattet werden kann.Guido Scherer, OrtsbürgermeisterStörungen bei StraßenbeleuchtungDie RWE Deutschland AG, Kommunalbetreuung Region Rhein-Nahe-Hunsrück inIdar-Oberstein hat uns darüber informiert, dass bei Störungen von Straßenlaternenzwei Möglichkeiten der Meldung bestehen:1.Sie können telefonisch kostenlos unter der Rufnummer 0180-2112244unter Angabe der Postleitzahl, des Ortes, der Straße mit Angabeder Lampennummer (sie befindet sich bei allen Laternen im unterenDrittel des Mastes) melden.2.oder kostenfreie Eingabe im Internet unterhttp://www.rwe.com/web/cms/de/1754706/rwe-deutschland-ag/ueber-rwe-deutschland/neue-stoerung-strassenbeleuchtung-melden/die Eingabe vollziehen.Guido Scherer, Ortsbürgermeister